Bedingungen für Lehrgänge und Seminare
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 268819
Erstellt am 2008/01/23, zuletzt geändert am 2011/10/23, begonnen am 2004/02/08
Lehrgänge und Seminare sind ein zentrales Element des Hilfesystems des Trägervereins und werden von diesem durchgeführt und geleitet. Mit der Anmeldung eines Kursteilnehmers werden diese allgemeinen Bedingungen anerkannt.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer:
Erstellt am: 8. Februar 2004, geändert am:
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Lehrgänge und Seminare sind ein zentrales Element des Hilfesystems des Trägervereins und werden von diesem durchgeführt und geleitet. Mit der Anmeldung eines Kursteilnehmers werden diese allgemeinen Bedingungen anerkannt.
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Lehrgänge und Seminare sind ein zentrales Element des Hilfesystems des Trägervereins und werden von diesem durchgeführt und geleitet. Mit der Anmeldung eines Kursteilnehmers werden diese allgemeinen Bedingungen anerkannt.
Allgemeine Grundsätze
Kurse. Terminierte Angebote heißen Kurse.
Ausrichtung. Kurse außerhalb Osterburkens heißen extern und werden im Auftrag des Trägervereins von einem Programmanbieter ausgerichtet. Dieser sorgt für den organisatorischen Rahmen und unterstützt den Lehrgangsleiter des Trägervereins mit eigenen Trainern (vgl. Ausrichtung von Lehrgängen in der Leitermappe).
Termine. Kurstermine finden sich online im Kalender (www.jugendprogramm.de/kalender).
Kursinfo. Der Kalendereintrag heißt Kursinfo. Dieses enthält alle wichtigen allgemeinen und speziellen Informationen zu dem Termin.
Kommunikation. Das Koordinationsbüro in der Alten Bahnmeisterei in Osterburken ist in der Regel nur während der baden-württembergischen Schulzeiten zwischen 09.00 und 11.00 Uhr unter 06291/68040 erreichbar. Anfragen sind deshalb am besten per E-Mail an info@jugendprogramm.de zu richten. Ggf. lässt sich auf diesem Weg auch ein Telefontermin mit dem Lehrgangsleiter vereinbaren.
Anmeldung
Kursteilnehmer werden entweder durch den Programmanbieter oder eine Organisation entsandt, die Programmanbieter werden will. Voraussetzung ist, dass alle Verpflichtungen gegenüber dem Trägerverein erfüllt sind.
Kursteilnehmer müssen die allgemeinen Kursvoraussetzungen (z.B. in Bezug auf vorgeschriebene frühere Lehrgangsteilnahmen) und Teilnahmebedingungen (z.B. in Bezug auf die mitzubringenden Materialien) erfüllen.
Anmeldegebühr. Für jeden Kursteilnehmer muss die entsendende Organisation eine Anmeldegebühr an den Trägerverein zu entrichten. Die Höhe ist im Kursinfo angegeben. Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind nicht enthalten.
Kursstatus und Kursabsage
Kursstatus. Nach Stand der Voranmeldungen bzw. Anmeldungen hat jeder Kurs einen im Kursinfo angegeben aktuellen Status:
„unsicher“ bei fehlenden Voranmeldungen;
„gewünscht“ bei genügend Voranmeldungen aber noch fehlenden Anmeldungen;
„sicher“ bei genügend Anmeldungen;
„voll“, wenn alle Plätze belegt sind.
Kursabsage. Der Trägeverein hat das Recht, Kurse abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn
die Mindestzahlen von Voranmeldungen oder Anmeldungen nicht rechtzeitig erreicht wurden;
er keinen Ersatz für einen erkrankten Legrangsleiter oder der Ausrichter für einen erkrankten Trainer finden kann;
er feststellt, dass organisatorische Probleme die Durchführung oder Fortsetzung nicht erlauben.
Voranmeldung und Anmeldung
Voranmeldung. Programmanbieter und interessierte Organisationen können das Zustandekommen von Lehrgängen unterstützen, indem sie den Bedarf von Teilnehmerplätzen frühzeitig voranmelden.
Anmeldeweg. Programmanbieter und Anbieterstellen benutzen für die Anmeldung von Kursteilnehmern die Online-Verwaltung*), alle anderen Organisationen das Anmeldeformular (f18).
Anmeldung von Minderjährigen. Für Minderjährige ist mit der Anmeldung die unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern (f54) vorzulegen.
Anmeldeschluss. Anmeldeschluss ist drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs oder Seminars.
Anmeldebestätigung. Der Eingang der Anmeldung wird gegenüber dem Teilnehmer durch eine (automatische) E-Mail bestätigt.
Aufnahmebestätigung. Wenn die Teilnahmevoraussetzungen seitens der entsendenden Organisation sowie des Teilnehmers erfüllt sind und feststeht, dass der Kurs stattfindet, erhält der Teilnehmer mit Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail eine (automatische) Aufnahmebestätigung in den Kurs.
Anmeldegebühr: Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlweise
Rechnungsstellung. Gleichzeitig mit der Aufnahmebestätigung werden der entsendenden Organisation die Anmeldegebühren ihrer Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Fälligkeit
Mit der Aufnahmebestätigung wird die Anmeldegebühr fällig.
Die Anmeldegebühr wird per Seminargutschein zurückerstattet, wenn entweder der Teilnehmer die Teilnahme spätestens eine Woche vor Kursbeginn absagt und die entsendende Organisation keinen Ersatz findet oder der Trägerverein den Kurs (z.B. wegen Erkrankung des Lehrgangsleiters) absagen muss.
Zahlweise. Liegt eine entsprechende Einzugsermächtigung (f21) vor, wird der Betrag vom Trägerverein eingezogen. Andernfalls ist er zeitnah so zu überweisen, dass er spätestens eine Woche vor Kursbeginn auf dem Konto des Trägervereins eingegangen ist.
Material und Ausrüstung
Teilnahmebedingung. Um am Kurs teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer bzw. die entsendende Organisation die im Kursinfo als verpflichtend aufgeführten Materialien und Ausrüstungsteile zum Kurs mitbringen.
Handbuchkauf vor Ort. Fehlende Handbücher müssen vor Ort gegen Barzahlung nachgekauft werden.
Ersatz von beschädigten oder verlorenen Teilen. Für ausgeliehene Material- und Ausrüstungsteile, die beschädigt wurden oder verloren gingen, muss der Teilnehmer während des Kurses aufkommen.
Teilnahmebestätigung
Die erfolgreiche Kursteilnahme wird bescheinigt werden, wenn am gesamten Kurs teilgenommen wurde.
Sicherheits- und Rechtshinweise
Versicherung. Die Teilnehmenden versichern sich selbst gegen Unfall und Krankheit.
Meldung von Krankheiten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Beeinträchtigungen und Krankheiten die mit einem Sicherheitsrisiko verbunden sind, zu melden. Das gilt insbesondere für Lehrgangselemente, bei denen Lehrgangsgruppen in der Natur auf sich selbst gestellt sind.
Sicherheitsvorgaben. Die Vorgaben der Hausordnungen sowie die Sicherheitsvorgaben der Lehrgangsleitung sind unbedingt zu beachten.
Aufsicht über Minderjährige. Minderjährige werden von der Lehrgangsleitung nicht beaufsichtigt.
Datenspeicherung und Veröffentlichung. Mit der Anmeldung erlaubt der Teilnehmer die
Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung;
Nennung das Namens und der entsendenden Stelle im Kursinfo;
Weitergabe der E-Mail-Adresse an die anderen Kursteilnehmer;
Veröffentlichung von Fotos zum Lehrgang, auf denen er abgebildet ist, in den Medien des Trägervereins und der Presse.
Urheberrecht. Die Rechte aller Fotos und beim Lehrgang entstandener Arbeiten liegen beim Trägerverein.
*) Ab 2012.
