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Bedingungen für Lehrgänge und Seminare

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 268824

Erstellt am 2008/01/23, zuletzt geändert am 2014/11/13, begonnen am 2004/02/08

Lehrgänge und Seminare sind ein zentrales Element des Hilfesystems des Trägervereins und werden von diesem durchgeführt und geleitet. Mit der Anmeldung eines Kursteilnehmers durch die entsendende Organisation werden diese allgemeinen Bedingungen anerkannt.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer :

Erstellt am: 8. Februar 2004, geändert am:

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Lehrgänge und Seminare sind ein zentrales Element des Hilfesystems des Trägervereins und werden von diesem durchgeführt und geleitet. Mit der Anmeldung eines Kursteilnehmers durch die entsendende Organisation werden diese allgemeinen Bedingungen anerkannt.

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Lehrgänge und Seminare sind ein zentrales Element des Hilfesystems des Trägervereins und werden von diesem durchgeführt und geleitet. Mit der Anmeldung eines Kursteilnehmers durch die entsendende Organisation werden diese allgemeinen Bedingungen anerkannt.

Allgemeine Grundsätze

  1. Zugang. Der Zugang zum Lehrgangssystem ist Organisationen vorbehalten, die vom Trägerverein als Programmanbieter lizenziert sind bzw. einen Lizenzantrag gestellt haben.

  2. Kurse. Terminierte Angebote heißen Kurse.

  3. Ausrichtung. Kurse außerhalb Osterburkens heißen extern und werden im Auftrag des Trägervereins von einem Programmanbieter ausgerichtet. Dieser sorgt für den organisatorischen Rahmen und unterstützt den Lehrgangsleiter des Trägervereins mit eigenen Trainern (vgl. Ausrichtung von Lehrgängen in der Leitermappe ).

  4. Termine. Kurstermine finden sich online im Kalender ( /kalender ).

  5. Kursinfo. Der Kalendereintrag heißt Kursinfo . Dieses enthält alle wichtigen Informationen zu dem Termin.

  6. Kommunikation. Das Koordinationsbüro in der Alten Bahnmeisterei in Osterburken ist in der Regel nur während der baden-württembergischen Schulzeiten zwischen 09.00 und 11.00 Uhr unter 06291/68040 erreichbar. Anfragen sind deshalb am besten per E-Mail an [email protected] zu richten. Ggf. lässt sich auf diesem Weg auch ein Telefontermin mit dem Lehrgangsleiter vereinbaren.

  7. Anmeldung

    1. Kursteilnehmer (kurz: Teilnehmer) werden durch ihre Organisation angemeldet.

    2. Voraussetzung für die Berücksichtigung der Anmeldung ist, dass alle Verpflichtungen gegenüber dem Trägerverein erfüllt sind.

    3. Teilnehmer müssen die Kursvoraussetzungen (z.B. benötigte frühere Lehrgangsteilnahmen) und die Teilnahmebedingungen (z.B. vorbereitende Hausaufgabe und verlangte Materialien) erfüllen.

  8. Vorbereitende Hausaufgabe und Rundschreiben

    1. Jeder Kurs beinhaltet eine vorbereitende Hausaufgabe.

    2. Das Thema ist im Kursinfo angegeben, die Details werden in den Kursrundschreiben mitgeteilt.

    3. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die Hausaufgabe zu erledigen.

Kursstatus und Kursabsage

  1. Mindestteilnehmerzahl. Ausgeschriebene Kurse finden statt, wenn sechs Wochen vor Beginn mindestens sechs Anmeldungen und drei Wochen vor Beginn mindestens zwölf Anmeldungen von Erwachsenen in der Online-Verwaltung vorliegen.

  2. Kursstatus. Nach Stand der Anmeldungen hat jeder Kurs einen im Kursinfo angegeben aktuellen Status :

    1. „unsicher“, wenn noch keine sechs Anmeldungen vorliegen;

    2. „gewünscht“, wenn mehr als sechs aber noch keine zwölf Anmeldungen vorliegen;

    3. „sicher“ bei genügend Anmeldungen;

    4. „voll“, wenn alle Plätze belegt sind.

  3. Kursabsage. Der Trägerverein behält sich vor, Kurse abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn

    1. sechs Wochen vor Beginn keine sechs Anmeldungen vorliegen;

    2. drei Wochen vor Beginn keine zwölf Anmeldungen vorliegen;

    3. er keinen Ersatz für einen erkrankten Lehrgangsleiter oder der Ausrichter für einen erkrankten Trainer finden kann;

    4. er feststellt, dass organisatorische Probleme die Durchführung oder Fortsetzung nicht erlauben.

Anmeldung

  1. Anmeldeweg. Programmanbieter und Anbieterstellen benutzen für die Anmeldung von Kursteilnehmern die Online-Verwaltung , alle anderen Organisationen das Anmeldeformular (f18).

  2. Anmeldung von Minderjährigen. Für Minderjährige ist mit der Anmeldung die unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern (f54) vorzulegen.

  3. Anmeldeschluss. Anmeldeschluss ist drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs oder Seminars.

  4. Anmeldebestätigung. Der Eingang der Anmeldung wird gegenüber dem Teilnehmer durch eine (automatische) E-Mail bestätigt.

  5. Aufnahmebestätigung. Wenn die Teilnahmevoraussetzungen seitens der entsendenden Organisation sowie des Teilnehmers erfüllt sind und feststeht, dass der Kurs stattfindet, erhält der Teilnehmer mit Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail eine (automatische) Aufnahmebestätigung in den Kurs.

Anmeldegebühr

  1. Fälligkeit

    1. Mit der Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr für den Trägerverein fällig (vgl. Beitragsordnung ).

    2. Kosten für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind in der Anmeldegebühr nicht enthalten.

    3. Der Betrag der Anmeldegebühr ist im Kursinfo angegeben.

    4. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn der Betrag vor Kursbeginn nachweislich beim Trägerverein eingegangen ist.

  2. Rechnungsstellung. Mit der Aufnahmebestätigung werden der entsendenden Organisation die Anmeldegebühren ihrer Teilnehmer gesammelt in Rechnung gestellt.

  3. Rückerstattung. Die Anmeldegebühr wird zurückerstattet, wenn (1) der Teilnehmer die Teilnahme spätestens eine Woche vor Kursbeginn absagt und die entsendende Organisation keinen Ersatz findet oder (2) der Trägerverein den Kurs (z.B. wegen Erkrankung des Lehrgangsleiters) absagen muss.

  4. Zahlweise. Liegt eine Einzugsermächtigung (f21) vor, wird der Betrag vor Kursbeginn eingezogen. Andernfalls erfolgt Barzahlung bei Lehrgangsbeginn.

Teilnahmebescheinigung

Die Kursteilnahme wird elektronisch bescheinigt, wenn am gesamten Kurs erfolgreich teilgenommen wurde.

Sicherheits- und Rechtshinweise

  1. Versicherung. Die Teilnehmer versichern sich selbst gegen Unfall und Krankheit.

  2. Schadensersatz. Der Teilnehmer ist zum Schadensersatz verpflichtet. Das gilt insbesondere für verlorene oder beschädigte Ausrüstung.

  3. Meldung von Krankheiten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Beeinträchtigungen und Krankheiten die mit einem Sicherheitsrisiko verbunden sind, zu melden. Das gilt insbesondere für Lehrgangselemente, bei denen Lehrgangsgruppen in der Natur auf sich selbst gestellt sind.

  4. Sicherheitsvorgaben. Die Vorgaben der Hausordnungen sowie die Sicherheitsvorgaben der Lehrgangsleitung sind unbedingt zu beachten.

  5. Aufsicht über Minderjährige. Minderjährige werden von der Lehrgangsleitung außerhalb der Sitzungen nicht beaufsichtigt.

  6. Datenspeicherung und Veröffentlichung. Mit der Anmeldung erlaubt der Teilnehmer die

    1. Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung;

    2. Nennung das Namens und der entsendenden Stelle im Kursinfo ;

    3. Weitergabe der E-Mail-Adresse an die Teilnehmer und Trainer;

    4. Veröffentlichung von Fotos zum Lehrgang, auf denen er abgebildet ist, in den Medien des Trägervereins und der Presse.

  7. Urheberrecht. Die Rechte aller Fotos und beim Lehrgang entstandener Arbeiten liegen beim Trägerverein.