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Der Menüpunkt „Programm“ führt zu den zwölf Kapiteln des Online-Handbuchs, dem aktuellen Kompendium zum Internationalen Jugendprogramm. Schriftliche Auszüge finden sich unter „Medien“ in der Bibliothek zum Herunterladen.

 

Lehrgangsordnung vom 1. Januar 2011

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 573915

Erstellt am 2007/04/02, zuletzt geändert am 2011/01/07, begonnen am 1995/04/11

Die Lizenz als Programmanbieter bzw. Registrierung als Anbieterstelle ist an die Erfüllung der hier dargestellten Vorgaben zur Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren des Trägervereins gebunden.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer:

Erstellt am: 11. April 1995, geändert am:

Fotos:

Die Lizenz als Programmanbieter bzw. Registrierung als Anbieterstelle ist an die Erfüllung der hier dargestellten Vorgaben zur Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren des Trägervereins gebunden.

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Allgemeines

Es gibt Angebote für Teilnehmer (Seminare), Programmverantwortliche und Multiplikatoren (Lehrgänge und Tagungen) sowie die Organisation insgesamt (Anbietertagung und Beratungsworkshop).

Das System ist in drei Stufen gegliedert, bei der jede höhere die vorherige voraussetzt:

  1. Grundlehrgang: Expeditionsgutachter (Aufsichtspersonen: empfohlen)*), Gruppenleiter und Mentoren;

  2. Leitungslehrgang: Mitarbeit im Leitungsteam von Programmanbietern (Anbieterstellen: empfohlen);

  3. Multiplikatorenlehrgänge: u.a. Berater und Gutachter in Wildnisgebieten.

Arbeitsteam und Lehrgangsinhalte verändern sich mit der Zeit. Deshalb muss der Programmanbieter immer wieder neue Teilnehmer entsenden – mindestens aber alle drei Jahre.

Wie die Lehrgänge bauen auch ihre Teile aufeinander auf: jeder Schritt wird vom vorherigen getragen. Deshalb ist bei jedem Lehrgang die „komplette“ Teilnahme erforderlich.

 

Pflichtlehrgänge

Um die Kriterien für Programmanbieter zu erfüllen, muss dieser die Teilnahme an den Pflichtlehrgängen garantieren**). Für die einzelnen Gruppen sind dies (Mindestvorgaben in Klammern):

  1. Gold-Teilnehmer: Gold-Seminar oder Grundlehrgang (für unabhängige Teilnehmer Pflicht);

  2. Gutachter im Programmteil Expeditionen: Grundlehrgang*);

  3. Leiter und Mentoren: Grundlehrgang;

  4. Programmleitung

    1. Anbieterstellen: Grundlehrgang (Leiter und zwei Stellvertreter)

    2. Programmanbieter (Grundlizenz)***): Leitungslehrgang (Koordinator und zwei Stellvertreter);

    3. Programmanbieter (erweiterte Lizenz): Leitungslehrgang (Koordinator und vier Stellvertreter) sowie zwei Gutachter (Goldstufe) bzw. zwei Berater (Sammellizenz);

  5. Programmanbieter

    1. Anbietertagung (jährlich);

    2. Beratungsworkshop (am Ende der Pilotprojekte zu Programmstart bzw. Lizenzerweiterung sowie alle drei Jahre zur Lizenzerneuerung).

 

Fristen und Planung

Für die Teilnahme gelten folgende Fristen:

  1. Der Grundlehrgang muss vor Beginn der Programmarbeit besucht sein, der Leitungslehrgang spätestens ein Jahr danach.

  2. Bei einem Amtswechsel ist für den Besuch des Grundlehrgangs ein Jahr und für Leitungs-, Gutachter- und Beraterlehrgang zwei Jahre Zeit.

Die sich aus den Vorgaben ergebenden Teilnahmen und Beratungen werden in Entwicklungsplan und Jahresplanung fixiert und die Ergebnisse im Jahresbericht erfasst und bewertet.

 

*) Empfohlen wird zusätzlich der Lehrgang Expeditionstechnik. Auf der Goldstufe benötigen Expeditionsgutachter den Lehrgang für Gutachter in Wildnisgebieten („Gutachterlehrgang“).

**) Beim Beratungsworkshop obliegt dem Programmanbieter außerdem die Ausrichtung.

***) Diese Vorgabe gilt auch für Anbieterstellen mit Aufgaben von Programmanbietern.

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