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Der Menüpunkt „Programm“ führt zu den zwölf Kapiteln des Online-Handbuchs, dem aktuellen Kompendium zum Internationalen Jugendprogramm. Schriftliche Auszüge finden sich unter „Medien“ in der Bibliothek zum Herunterladen.

 

Vorgaben zum Informationsprozess

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 526408

Erstellt am 2006/03/24, zuletzt geändert am 2011/07/09, begonnen am 2001/03/13

Die Vorgaben zum Informationsprozess sind Teil der Kriterien für Programmanbieter. Sie beschreiben die Mindeststandards in Bezug auf die Nutzung des Hilfesystems und das Feedback an den Trägerverein.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer:

Erstellt am: 13. März 2001, geändert am:

Fotos:

Die Vorgaben zum Informationsprozess sind Teil der Kriterien für Programmanbieter. Sie beschreiben die Mindeststandards in Bezug auf die Nutzung des Hilfesystems und das Feedback an den Trägerverein.

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Nutzung der Hilfen

  1. Sicherstellen eines aktuellen Informationsstandes über das Online-Magazin NETZWERK.

  2. Pflegen von Stammdaten und Teilnehmer-Aktivitäten in der Online-Verwaltung.

  3. Beziehen und Aushändigen des Begleithefts sowie von Abzeichen und Urkunden für jeden Teilnehmer.

  4. Nutzung aller anderen Hilfen mindestens im vorgeschriebenen Umfang.

  5. Verankern der Programmarbeit in der Konstitution.

  6. Fixieren der Planung der Programmarbeit mindestens im Entwicklungsplan und im Jahresplan.

  7. Erstellen der für den Jahresbericht benötigten Auswertungen und vorgeschriebenen Übersichten.

  8. Führen der Anbieter-Dokumentation mit den Teilnehmerakten.

  9. Vorbereiten der Vor-Ort-Besuche und Mitwirkung bei deren Durchführung.

 

Feedback an den Trägerverein

  1. Pflegen von regelmäßigem Kontakt.

  2. Sofortiges Anzeigen von wichtigen Veränderungen in der Organisation, der Programmleitung und von jedem ernsthaften Unfall.

  3. Anfragen zu Aktivitäten, die nicht in der Auswahlliste des Programmteils enthalten sind.

  4. Anmelden von Unternehmungen auf der Goldstufe, in Wildnisgebieten, im Ausland sowie von Expeditionsveranstaltungen.

  5. Vorlegen der Nachweise zur Bestätigung von Gold-Abschlüssen und auf allen Stufen zur Bestellung von Abzeichen und Urkunden.

  6. Anmelden zur Gold-Verleihung.

  7. Vorlegen des Jahresberichts zum 15. Januar des Folgejahres.

 

Veröffentlichungen

  1. Angeben des Verfassers und des Namens der Organisation bei allen Veröffentlichungen zum Programm.

  2. Verwenden von Logo und Programmname nur in Verbindung mit dem Namen der Organisation.

  3. Einrichten eines Bereichs zur Programmarbeit auf der Webseite der Organisation.

  4. Einhalten der journalistischen Standards sowie der begrifflichen und inhaltlichen Vorgaben des Grundlagenbandes**);

  5. Zusenden von Belegexemplaren aller Publikationen und Presseartikel zur Programmarbeit.

  6. Möglichst jährliches Vorlegen eines NETZWERK-Beitrages.

 

Details zu allen drei Punkten finden sich in Anleitungen der Leitermappe.

 

*) Teilweise sind für das Feedback bestimmte Vorlagen zu verwenden und gelten bestimmte Fristen.

**) Details sind in der Redaktionsordnung beschrieben.