Verhaltenskodex
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 713809
Erstellt am 2011/03/26, zuletzt geändert am 2011/03/28
Das Programm hat ein klares ethisches Fundament. Motto und Leitbild können und müssen deshalb auch als Richtschnur für das persönliche Verhalten von allen Erwachsenen dienen, die in Verbindung mit dem Programm mit jungen Menschen arbeiten. Beide beinhalten mehr, als alle speziellen Ge- und Verbote.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
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Das Programm hat ein klares ethisches Fundament. Motto und Leitbild können und müssen deshalb auch als Richtschnur für das persönliche Verhalten von allen Erwachsenen dienen, die in Verbindung mit dem Programm mit jungen Menschen arbeiten. Beide beinhalten mehr, als alle speziellen Ge- und Verbote.
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Es ist Vergewaltigung, Kinder in Meinungen hineinzuzwingen, aber es ist Verwahrlosung, ihnen nicht zu Erlebnissen zu verhelfen, durch die sie ihrer verborgenen Kräfte gewahr werden können.
(Kurt Hahn)
Unter dem Motto „Du kannst mehr als du glaubst!“ will das Internationale Jugendprogramm junge Menschen in ihrer Selbstentwicklung motivieren, anleiten und unterstützen sowie ihre Leistungen anerkennen.
Allgemeines
Das Programm hat ein klares pädagogisches und damit ethisches Fundament. Motto und Leitbild (vgl. Eingangszitat) können und müssen deshalb auch als Richtschnur für das persönliche Verhalten von allen Erwachsenen dienen, die in Verbindung mit dem Programm mit jungen Menschen arbeiten. Beide beinhalten mehr, als alle speziellen Ge- und Verbote.
Bei der Programmarbeit tritt man jungen Menschen unabhängig von der gerade ausgeübten Expertenfunktion vor allem als „ganzer“ Mensch und nicht nur als „Produktvertreter“ gegenüber. Grundprinzip ist es deshalb, sich stets als Vorbild für Werte und Moral zu verhalten und kontinuierlich Vertrauen zu schaffen*).
Guter Wille allein genügt aber auch in der Programmarbeit nicht: Verantwortung kann nur übernehmen, wer dazu in der Lage ist. „Technische“ Grundregel ist deshalb, nur Aufgaben zu übernehmen, für man in jeder Hinsicht (z.B. kommunikativ, geistig, körperlich, kompetenzmäßig) fit ist und für die man sich in der Verantwortung ständig fit hält.
Die Tätigkeit für das Programm ist an eine schriftliche Verpflichtung auf diese Grundsätze und die gesetzeskonforme Einhaltung der Einzelvorgaben gebunden. Diese erfolgt nach einer entsprechenden Einführung per Unterschrift in einer schriftlichen Erklärung.
Einzelvorgaben
Sich für die Entwicklung junger Menschen einsetzen. In jeder Funktion wird außer den benötigten Kenntnissen vor allem der Wunsch, zur Entwicklung junger Menschen beizutragen, vorausgesetzt. Der Blick ist dabei „per Herausforderung“ konsequent auf die Entwicklung, und nicht auf mögliche „Defizite“ gerichtet.
Teilnehmerleistungen dokumentieren und würdigen. Alle Teilnehmerleistungen sind angemessen zu dokumentieren und positiv zu würdigen. Umgekehrt gilt: Wer nicht erbrachte Leistungen testiert, betrügt in erster Linie nicht den Trägerverein, sondern die jungen Menschen! Die Bestätigung von nicht abgeschlossenen Ausbildungsteilen im Programmteil Expeditionen bzw. unzureichender oder nicht durchgeführter Probetouren kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Rechtssicherheit und Versicherungsschutz garantieren. Mit Teilnehmern darf nur gearbeitet werden, wenn Rechtssicherheit und Versicherungsschutz gewährleistet sind. Dazu gehört, dass das Programm offiziell eingeführt wurde und Versicherungsschutz besteht, der Teilnehmer mit Elternerklärung und -unterschrift angemeldet ist und Einverständniserklärungen für externe Aktivitäten, Unternehmungen im Programmteil Expeditionen und Lehrgänge vorliegen.
Vorbildfunktion wahrnehmen. Um das Teilnahmeversprechen einlösen zu können, muss man sich in Bezug auf Integrität, soziale Verantwortung und ethisches Verhalten vorbildlich verhalten und aktiv zu einer Kultur der Zuverlässigkeit, des Vertrauens und der Offenheit beitragen. Wichtige Merkmale sind (in alphabetischer Reihenfolge): Ehrlichkeit, Engagement, Geduld, Integrität, Kompetenz, Offenheit, Respekt, Sorgfalt, Unvoreingenommenheit und Zuverlässigkeit.
Persönliche Eignung sicherstellen. Es dürfen nur Aufgaben übernommen werden, für die man in jeder Hinsicht persönlich geeignet ist. Dazu zählen fachliche Kenntnisse ebenso wie körperliche Fitness oder die Fähigkeit, mit jungen Menschen zusammenzuarbeiten. Falls eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind (z.B. wegen Krankheit, neuen fachlichen Standards oder aus Zeitgründen), ist der Programmkoordinator davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch dann, wenn bei Betreuung Probleme auftreten, die den Entwicklungsprozess oder gar die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Die für die unterschiedlichen Rollen verlangten Kompetenzen sind im Grundlagenband des Handbuchs beschrieben, vorgeschriebene Lehrgänge in der Lehrgangsordnung.
Schutz der Persönlichkeit gewährleisten. Die Arbeit mit jungen Menschen kann nur erfolgreich sein, wenn jeder Teilnehmer in seiner Individualität und mit seinen Potenzialen wahrgenommen und anerkannt wird. „Kinder nicht in Meinungen hineinzwingen“ heißt insbesondere, ihre Persönlichkeitsrechte, Privatsphäre, Intimität und Sexualität zu schützen. Man muss sich gerade in schwierigen Situationen immer bewusst sein, dass das Reden und Handeln gegenüber jungen Menschen behutsam sein muss und die Grenzen der Persönlichkeit eines Menschen jederzeit zu wahren sind.**)
Aufsichtspflicht erfüllen. Die Aufsichtspflicht ist jederzeit im vereinbarten Umfang zu erfüllen. Der Programmteil Expeditionen verlangt wegen seines „Designs“ besondere Anstrengungen:
Beim Programmstart informiert der Programmleiter die Eltern umfassend über die Natur der Expedition als Maßnahme der Gruppe (und nicht der Organisation!) und der „Aufsicht aus der Distanz“ per Streckentabelle und Prüfpunkten und holt z.B. mit den Anmeldeformular deren grundsätzliches schriftliches Einverständnis ein.
Im zweiten Schritt bestätigt der verantwortliche Ausbilder oder Programmleiter mit seinen Einträgen und Unterschriften zu Ausbildung und Probetouren rechtsverbindlich, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Expedition mit der gewählten Fortbewegungsart und Umgebung gegeben sind. Für die Probetour ist das schriftliche Einverständnis der Eltern auf Grundlage der Planungsunterlagen einzuholen.
Bezüglich der Expedition muss der Programmleiter oder die Aufsichtsperson Planung und Vorbereitung prüfen und genehmigen, für die Einhaltung des „Vier-Augen-Prinzips“ sorgen, das schriftliche Einverständnis der Eltern auf Grundlage der von Aufsichtsperson und Gutachter sorgfältig geprüften Planungsunterlagen einholen und schließlich die Unternehmung entsprechend der Standards im Programmteil Expeditionen beaufsichtigen.
Verpflichtungserklärung unterschreiben. Die Arbeit mit jungen Menschen ist an eine unterschriebene Verpflichtungserklärung gebunden. In dieser wird nach einer Einführung in diesen Kodex auch die Unbescholtenheit in Bezug auf sexuellen Missbrauch erklärt. Als Muster kann das Mitarbeiterblatt der Formularsammlung diesen.
*) Definition von Führung nach EFQM.
**) Zu den Persönlichkeitsrechten gehören auch das Grundrecht auf Datenschutz, die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB und das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 und 33 KunstUrhG; § 201a StGB).
