Beitragsordnung 2008
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 608204
Erstellt am 2007/01/14, zuletzt geändert am 2008/10/01, begonnen am 2003/05/03
Nach Vorberatungen in zwei Sitzungen des Programmrats wurde die neue Beitragsordnung von der 16. Mitgliederversammlung am 10. März 2007 einstimmig verabschiedet. Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer:
Erstellt am: 3. Mai 2003, geändert am:
Fotos:
Nach Vorberatungen in zwei Sitzungen des Programmrats wurde die neue Beitragsordnung von der 16. Mitgliederversammlung am 10. März 2007 einstimmig verabschiedet. Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.
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Beiträge
Anbieterbeitrag
Die Tätigkeit als Programmanbieter ist mit einem Jahresbeitrag verbunden.
Der Beitrag für Kreislizenzen beträgt 1.000,00 Euro unabhängig von der Zahl der Anbieterstellen.
Bei allen anderen Programmanbietern mit Sammellizenzen setzt sich der Jahresbeitrag zusammen aus einem Grundbeitrag von 150,00 Euro und weiteren 25,00 Euro für jede Anbieterstelle.
Der Jahresbeitrag für Programmanbieter mit Einzellizenzen beträgt 100,00 Euro.
Mitgliedsbeitrag
Vereinsmitglieder entrichten einen Jahresbeitrag.
Es gelten folgende Mindestsätze:
– Standardbeitrag: 250,00 Euro;
– Programmanbieter: 150,00 Euro;
– Schüler, Studenten und Auszubildende: 50,00 Euro.Ehren- und Vorstandsmitglieder sowie Vorstandsassistenten sind von der Beitragspflicht befreit.
Lehrgangsbeitrag
Ausrichter von Lehrgängen können in Absprache mit dem Trägerverein von den Teilnehmern einen Lehrgangsbeitrag erheben.
Für den Aufwand des Trägervereins sind dabei zu veranschlagen:
– wenn die Lehrgangsmaterialien (Ausrüstung, Handouts) vom Ausrichter zur Verfügung gestellt werden: die Reisekosten seiner Referenten;
– ansonsten 25,00 Euro pro Teilnehmer.
Fälligkeit
Es gelten folgende Termine:
für den Jahresbeitrag bei neuen Programmanbietern und Neumitgliedern das Lizenz- bzw. Eintrittsdatum, sonst das Ende des 1. Quartals;
für den Lehrgangsbeitrag die Anmeldung.
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