Rollen von Erwachsenen im Programmteil Expeditionen
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 669100
Erstellt am 2009/04/14, zuletzt geändert am 2009/04/14
Der vierte Abschnitt des Handbuchkapitels zum Programmteil Expeditionen befasst sich mit den besonderen Rollen und der besonderen Verantwortung von Erwachsenen, die im Auftrag des Programmanbieters als Ausbilder, Aufsichtspersonen oder Gutachter tätig sind.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer:
Erstellt am:
Fotos:
Der vierte Abschnitt des Handbuchkapitels zum Programmteil Expeditionen befasst sich mit den besonderen Rollen und der besonderen Verantwortung von Erwachsenen, die im Auftrag des Programmanbieters als Ausbilder, Aufsichtspersonen oder Gutachter tätig sind.
***
Übersicht
Der Programmanbieter ist verantwortlich für Sicherheit und Wohlbefinden der Teilnehmer und deshalb auch für die Zulassung von Ausbildern, Aufsichtspersonen und Gutachtern. Die Vorgaben für die Erfahrungen oder Qualifikationen, die für die Übernahme einer solchen Aufgabe vorhanden sein müssen, sind Teil des Entwicklungsplans. Die Leiter der Anbieterstellen sorgen dafür, dass diese Vorgaben erfüllt werden. Viele Programmanbieter haben örtliche Expeditionsteams, die die Teilnehmer bei der Vorbereitung ihrer Unternehmung unterstützen können.
Wegen der Natur der Expedition als eigenständiger, von Erwachsenen nicht begleiteter Unternehmung, haben Ausbilder, Aufsichtspersonen und Gutachter haben in diesem Programmteil eine besonders anspruchsvolle Rolle. Der Trägerverein macht auch in diesem Programmteil keine Vorgaben bezüglich entsprechender Qualifikationen. Wenn immer es diese für eine bestimmte Fortbewegungsart gibt, empfiehlt er ihren Erwerb jedoch nachdrücklich.
Ausführliche Hilfestellung zu Ausbildung, Aufsicht und Gutachten finden sich im Online-Handbuch bzw. in der Leitermappe sowie im Expeditionsführer.
Ausbilder
Ausbilder gestalten einzelne oder mehrere Lehreinheiten des Stoffplans. Von der Qualität ihrer Arbeit hängen nicht nur Sicherheit und Wohlergehen der Teilnehmer ab, sondern auch Qualität und Genuss der Expeditionserfahrung.
Die Ausbilder müssen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen, um das erforderliche Ausbildungsprogramm erfolgreich durchführen zu können. Für die Erste-Hilfe-Ausbildung ist die Zulassung durch den Programmanbieter erforderlich.
Die Ausbildungsschritte müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass sie von den Teilnehmern zunehmend mehr Eigenständigkeit und Abhängigkeit von ihren eigenen Fähigkeiten verlangen. Die Ausbildung muss sich um die Teambildung ebenso kümmern wie um die Entwicklung individueller Fertigkeiten und Fähigkeiten innerhalb des Teams, um so die Gruppe als Ganzes zu stärken. Regelmäßigen Reflexionssitzungen können dies unterstützen.
Aufsichtspersonen
Alle Unternehmungen einschließlich der Probetouren müssen durch einen hinreichend erfahrenen Erwachsenen beaufsichtigt werden. Diese Aufsichtsperson ist für Sicherheit und Wohlbefinden der Gruppe im Auftrag des Programmanbieters verantwortlich. Sie muss sich als Vertreter des Programmanbieters davon überzeugen, dass die Teilnehmer für die Durchführung ihrer Unternehmung kompetent und ausgerüstet sind.
Aufsichtspersonen müssen Zielsetzung und Bestimmungen des Programmteils Expeditionen kennen. Außerdem müssen sie in der Fortbewegungsart erfahren und kompetent genug sein, um ihre Aufgabe sicher und erfolgreich durchführen zu können.
Gruppen werden nur unter außergewöhnlichen Umständen begleitet, z.B. bei bestimmten Unternehmungen auf dem Wasser. Außer für Aufsicht oder Gutachten sollte mit ihnen kein Kontakt aufgenommen werden. Unter bestimmten Umständen kann es nachts erforderlich sein, dass ein Erwachsener einfach und schnell erreichbar ist und helfen kann.
Aufsichtspersonen müssen alle wichtigen Sicherheitsinformationen ständig mitführen. Dazu gehören die Namen, Anschriften und Notfalltelefonnummern der Teilnehmer (normalerweise die ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten), des Gutachters, eines Verantwortlichen des Programmanbieters und des Koordinationsbüros.
Während der Expedition muss sich die Aufsichtsperson im Expeditionsgebiet aufhalten oder diesem zumindest nahe genug sein, um im Notfall hinreichend schnell Hilfe leisten zu können. Bei Unternehmungen in Wildnisgebieten, an der Küste oder auf See muss die Aufsichtsperson im Expeditionsgebiet sein.
Unternehmungen in Meeresarmen oder geschützten Küstengewässern können von einem Sicherheitsboot aus beaufsichtigt werden. Um das Gefühl der Abgelegenheit und Eigenverantwortung nicht zu beeinflussen, muss das Boot weit genug von den Teilnehmern entfernt sein – aber nur so weit, dass im Notfall Hilfe in einem vertretbaren Zeitraum möglich ist.
Auf offener See müssen sich Aufsichtsperson oder Gutachter an Bord der Yacht aufhalten, dürfen aber auf die Unternehmung höchstens aus Sicherheitsgründen Einfluss nehmen. Die entsprechenden Bootsführerscheine müssen vorhanden sein.
Gutachter
Die Abschlussunternehmung ist von einem kompetenten Erwachsenen als Gutachter zu überprüfen. Dieser muss vom Programmanbieter und in Wildnisgebieten auch vom Trägerverein zugelassen sein.
Gutachter haben drei Hauptaufgaben:
sicherzustellen, dass die Vorgaben des Programmteils erfüllt werden;
bezüglich der Sicherheit der Unternehmung zu beraten (die Verantwortung verbleibt bei der Aufsichtsperson, die immer im Auftrag des Programmanbieters tätig ist);
die Interessen des Trägervereins zu schützen.
Um die erforderlichen Standards zu gewährleisten, gilt für den Gutachter:
auf der Bronzestufe soll er nicht an der Ausbildung mitgewirkt haben;
auf der Silberstufe soll er unabhängig von der Anbieterstelle sein;
auf der Goldstufe muss er unabhängig von der Anbieterstelle sein.
