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Expeditionsführer: Mobiltelefone und Funkgeräte

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 726502

Erstellt am 2011/09/17, zuletzt geändert am 2011/10/22

Mobiltelefone in der Expeditionsgruppe können zur Sicherheit wesentlich beitragen, aber bei falscher Verwendung auch die Natur der Expedition als eigenständiger, unbegleiteter Unternehmung zerstören und sie damit um ihre Wirkung bringen.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

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Mobiltelefone in der Expeditionsgruppe können zur Sicherheit wesentlich beitragen, aber bei falscher Verwendung auch die Natur der Expedition als eigenständiger, unbegleiteter Unternehmung zerstören und sie damit um ihre Wirkung bringen.

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Wie viele Dinge hat auch die Verwendung von Mobiltelefonen und Funkgeräten im Programmteil Expeditionen zwei Seiten. So kann es zur Sicherheit beitragen, wenn die Gruppe ein Sicherheitstelefon sowie ein Ersatzgerät mit sich führt – und für manche Recherche unterwegs mag sogar ein Internetzugang hilfreich sein; gleichzeitig können Smartphones inzwischen eigenständige GPS-Geräte fast vollständig ersetzen (vgl. das entsprechende Kapitel im Expeditionsführer). Auf der anderen Seite ist es für die Qualität und „Wirkung“ des Programms unabdingbar, dass ihr Einsatz nichts an der Natur der Expedition als eigenständiger und unbegleiteter Unternehmung ändert.

Der Programmanbieter legt fest, ob, zu welchem Zweck und mit welchen Benutzungsvorgaben Teilnehmer Mobiltelefone und Funkgeräte während der Expedition mit sich führen können. In der Praxis ist es so, dass bei den meisten Gruppen inzwischen Mobiltelefone zur Notfallausrüstung gehören. In diesem Fall sollten nicht Geräte von Teilnehmern verwendet, sondern von der Anbieterstelle zur Verfügung gestellt werden. Im Idealfall erlauben die Geräte das Roaming zwischen unterschiedlichen Netzen und/oder die Gruppe hat zwei Geräte, die verschiedene Netze abdecken.

 

Allgemeine Überlegungen

Falls Expeditionsgruppen Mobiltelefone mit sich führen, müssen folgende Vorgaben erfüllt sein:

  1. Die Expedition muss immer auf die vorgeschriebene Art und Weise geplant, überwacht und begutachtet werden. Die Qualität von Ausbildung und Ausrüstung darf auf keinen Fall vermindert werden.

  2. Da es sie aus einer ganzen Reihe von Gründen ausfallen können, müssen Mobiltelefone immer als „unzuverlässig“ eingestuft werden. Ihr Mitführen darf nicht zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen.

  3. Die Aufsichtsperson muss auch hier die Gruppe mindestens einmal am Tag besuchen.

  4. Die Teilnehmer müssen in der richtigen Verwendung von Mobiltelefonen geschult werden – sowohl in technischer Hinsicht wie auch als Teil der Notfallmaßnahmen. Es muss eine klare Vereinbarung geben, wann und wie sie verwendet werden dürfen, die von allen Beteiligten verstanden ist.

  5. Es muss ein Plan vorhanden sein, aus dem für alle Beteiligten eindeutig hervorgeht, was zu tun ist, wenn kein Kontakt über das Mobiltelefon möglich ist.

  6. Die Betreuer müssen sich während der Nacht an Orten aufhalten, an denen sie Anrufe entgegennehmen und tätigen können. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Telefon im Basislager funktioniert.

  7. Die Verwendung von Mobiltelefonen muss immer durch eine Ersatzlösung im Festnetz abgesichert werden.

 

Verwendung von Mobiltelefonen

Voraussetzungen

  1. In die Geräte sollten u.a. folgende Nummern vorab einprogrammiert werden: Aufsichtsperson(en), Basislager, Heimkontakt, Gutachter, Programmanbieter, Notfallnummern (112).

  2. Die Geräte können eingeschaltet bleiben, wenn Batterien und Ersatzbatterien voll aufgeladen und funktionstüchtig sind. Jede Gelegenheit, die Batterien nachzuladen, muss genutzt werden.

  3. Teilnehmer, Aufsichtspersonen und Gutachter sollten SMS gut beherrschen. SMS-Nachrichten können auch bei schlechtem Netz gesendet und empfangen werden; außerdem kann man sich dabei nicht „verhören“. Ein abgebrochener Sprachkontakt kann dazu führen, dass Nachrichten unvollständig oder sogar falsch ankommen. Außerdem verbraucht SMS wenig Strom und die Nachrichten können für die weitere Verwendung gespeichert werden.

  4. Es muss sichergestellt werden, dass kein Mitglied des „Sicherheitsnetzwerks“ eine unterdrückte Nummer verwendet. Nur so kann immer gesehen werden, wer anruft und können Rückrufe jederzeit leicht getätigt werden.

  5. Bei dem Gerät muss der Anrufbeantworter eingeschaltet sein. Jeder Benutzer muss wissen, wie er Nachrichten abhören kann.

  6. Jeder Benutzer muss mit den Eigenschaften und Möglichkeiten seines Geräts vertraut sein. Zum Beispiel sollte man die „persönliche Begrüßung“ ändern, den Klingelton auf „laut“ stellen (um zu gewährleisten, dass er auch aus dem Rucksack gehört wird), den Vibrationsmodus benutzen und im Bedarfsfall die Rufumleitung auf andere Nummern einstellen können.

  7. Bei Kartentelefonen („prepaid“) kann in Notfällen das Guthaben schnell aufgebraucht sein. Hier ist sicherzustellen, dass der „Halter“ jederzeit in der Lage ist, wieder für das nötige Guthaben zu sorgen.

  8. Bei Gewitter sollte das Gerät weder benutzt noch in der Hand gehalten werden, da so möglicherweise die Gefahr eines Blitzeinschlags vergrößert wird.

  9. Die Betreuer müssen das Expeditionsgebiet auch aus der „Mobilperspektive“ kennen und wissen, wo die Telefone bzw. einzelnen Telefonnetze funktionieren und wo nicht. Das gilt insbesondere für die Biwakplätze.

 

Gefahren

Das wichtigste Argument gegen den Einsatz von Mobiltelefonen und Funkgeräten im Programmteil Expeditionen ist ein „philosophisches“ – er kann in der Gruppe das Gefühl der Isolation, Selbständigkeit und Abhängigkeit von den eigenen Mitteln zerstören. Eines der Hauptziele des Programmteils Expeditionen ist die Entwicklung von Eigenständigkeit, effektiver Entscheidungsfindung und Ausdauer. Wenn die Teilnehmer telefonisch oder per Funk um Rat fragen oder jemand anderen bitten können, für sie Entscheidungen zu treffen, wird dieser Prozess gerade verhindert.

Ein ernster Missbrauch ist es, wenn Gruppenmitglieder während der Expedition ihre Familie oder gar Freunde kontaktieren und gar kein Notfall vorliegt. Zur Vorbereitung gehört bei der Verwendung von Mobiltelefonen in der Gruppe deshalb immer auch die Absprache mit den Eltern, dass dies nicht möglich ist und der Kontakt von ihrer Seite immer über die Aufsichtsperson zu erfolgen hat. Die Leistungskriterien werden natürlich auch verletzt, wenn die Aufsichtspersonen per Telefon um Rat oder Tipps (zum Beispiel zur Route) gefragt werden. Ein solches Verhalten ist wie das klassische „Beschatten“ der Gruppe durch die Aufsichtsperson ein klares Indiz für mangelnde Ausbildung. Mobiltelefone dürfen immer nur mit der gebotenen Zurückhaltung für Aufsicht und Sicherheit verwendet werden.

Je länger die Expedition dauert und je öfter von den Telefonen Gebrauch gemacht wird, desto größer ist auch die Gefahr, dass die Batterien funktionsuntüchtig werden. Dies gilt besonders für NiCad-Akkus, die sich mit einer festen, vorgegebenen Rate auch dann entladen, wenn sie nicht im Gebrauch sind und die deshalb regelmäßig aufgeladen werden müssen. Mobiltelefone sind zwar relativ robust, stoßen aber unter Expeditionsbedingungen häufig an ihre Grenzen, z.B. wenn sie nass werden – oder auf dem Autodach der Aufsichtsperson liegen bleiben … Ein solcher Geräteausfall führt zu zusätzlichen Ängsten – was bei sehr eingeschränktem Einsatz fast ausgeschlossen ist.

Ein starkes Argument gegen den Einsatz von Funkgeräten und Mobiltelefonen speziell in Wildnisgebieten ist, dass sie für einen Großteil der Zeit aus topographischen Gründen gar nicht funktionieren können. Die für den CB-Funk zugelassenen Wellenlängen erlauben bestenfalls die Kommunikation „in Sichtverbindung“ und Mobiltelefone schaffen trotz aller Verbesserungen in den letzten Jahren oft nicht einmal diese. Die Erfahrung zeigt, dass immer noch in großen Teilen der Wildnisgebiete und insbesondere in engen Tälern nach wie vor kein Netzzugang besteht.

Auf der anderen Seite haben die Mobiltelefone in vielen Fällen ihre Nützlichkeit in Notfallsituationen unter Beweis gestellt. Sie können außerdem Aufsichtspersonen und Gutachtern ihre Arbeit dadurch erleichtern, dass die Gruppe sie auf diesem Weg über eine große zeitliche Abweichung von der Planung informiert.

 

Verwendung bei Aufsichtspersonen und Gutachtern

Mobiltelefone sind eine große Hilfe für Aufsichtspersonen und Gutachter von Expeditionen auf der Bronze- und Silberstufe in ländlicher Umgebung oder offenem Gelände. In Wildnisgebieten oder Küstengewässern eignen sie sich nur beschränkt.

Im Basislager hat die Aufsichtsperson oft nur eingeschränkten Zugang zum Festnetz – zum Beispiel bei Notfällen. Wird die Basis an einem Ort mit Netzzugang eingerichtet, haben die Aufsichtsperson mit ihren Mobiltelefonen erheblich bessere Möglichkeiten und können viel leichter als Kommunikationszentrum agieren – eine ihrer wichtigsten Aufgaben während der Expedition. Sie können so jederzeit Teilnehmer, Gutachter, Eltern, Programmanbieter, die Schule oder den Arbeitsplatz kontaktieren.

Die Möglichkeit der Aufsichtsperson oder des Gutachters, im Bedarfsfall schnell medizinische Hilfe anzufordern oder einen Notruf abzusetzen, ist ein wesentliches Element des „Sicherheitsgerüsts“ um die Expedition.

In Deutschland finden über 90 Prozent der Expeditionen in normaler ländlicher Gegend oder offenem Gelände statt, wo die Kommunikation viel zuverlässiger ist als in Wildnisgebieten. Auch in vielen Binnen- und Küstengewässern ist die Netzverbindung inzwischen ausreichend. Dagegen können Mobiltelefone in Wildnisgebieten nur eingeschränkt verwendet werden – in der Regel ist der Empfang in den Höhenlagen gut, in den engen Tälern schlecht. Wichtig ist, dass das Basislager nicht nur zentral liegt, sondern dort auch Netzzugang besteht (im Unterschied zu den Biwakplätzen ist eine hoch gelegene Basis kein Problem). Auch wenn die Gruppe in einem Notfall gerade keinen Empfang haben sollte, gibt es in hinreichender Entfernung meist einen Festnetzanschluss oder eine Straße, wo man ein Auto anhalten kann.

Es ist leider auch schon vorgekommen, dass sich Aufsichtspersonen völlig auf Anrufe der Gruppe verlassen anstatt sie täglich mindestens einmal zu besuchen; dies ist aus Sicherheitsgründen völlig unakzeptabel und führt deshalb zum sofortigen Entzug der Lizenz! Ein Anruf kann nicht einmal ansatzweise die Einsicht in den körperlichen Zustand, Geist und Moral liefern, wie sie der Besuch der Aufsichtsperson bietet und die Rolle als Aufsichtsperson verlangt.

Die Unzuverlässigkeit und Unvorhersagbarkeit des Empfangs trägt erheblich zur Verunsicherung von Aufsichtspersonen und Gutachtern bei, wenn die Kommunikation fehlschlägt. Das hat sogar schon dazu geführt, dass Rettungskräfte gerufen wurden, als der Kontakt mit der Gruppe nicht zustande kam. In vielen Fällen zeigte sich dann die Gruppe in bester Verfassung, bester Stimmung und bar jeden Hilfsbedarfs. Ursache der Sorge und der Alarmierung war einzig und allein ein technisches Versagen und kein echtes Problem…

Noch schlimmer ist es, wenn Gruppen Notfalldienste alarmieren, weil sie sich verlaufen haben bzw. nicht wissen, wo sie sind. Dieses Verhalten widerspricht den Leistungskriterien, denen zufolge sich die Gruppe in solchen Situationen immer ganz allein weiterhelfen muss. Etwas völlig anderes ist ein Unfall, eine Erkrankung oder eine Verletzung, wo je nach dem Ernst der Lage der Einsatz der Rettungskräfte durchaus angebracht sein kann.

Wenn ein Notruf per Mobiltelefon erforderlich ist, ist es wichtig, dass die Gruppe am Ort verbleibt. Nur wenige Meter entfernt kann der Empfang schon gestört sein und die Rettungskräfte wären dann nicht mehr in der Lage, die Gruppe zu kontaktieren.

Trotz der genannten Probleme gibt es gute Gründe für die Verwendung von Mobiltelefonen innerhalb des Programmteils Expeditionen, sofern sie in einer kontrollierten und verantwortungsvollen Art und Weise verwendet werden. Die Zahl der Mobiltelefone hat sich dramatisch erhöht und Empfangbreite und -qualität werden sich mit der Zahl neuer Umsetzer und dem Einsatz von Satelliten weiter verbessern. Dadurch steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Einsatz zur Sicherheit der Gruppe beitragen kann.

Entscheidend ist, immer die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Expedition trotz dieser Technik nichts von ihrem Charakter als eigenständiger, unbegleiteter Naturunternehmung verliert und damit garantiert bleibt, dass sie ihren spezifischen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen weiterhin uneingeschränkt entfalten kann.