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Der Menüpunkt „Programm“ führt zu den zwölf Kapiteln des Online-Handbuchs, dem aktuellen Kompendium zum Internationalen Jugendprogramm. Schriftliche Auszüge finden sich unter „Medien“ in der Bibliothek zum Herunterladen.

 

Rechtsgrundlagen und Versicherung

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 519504

Erstellt am 2004/11/17, zuletzt geändert am 2009/12/03, begonnen am 2002/04/17

Zu den Grundaufgaben des Leitungsteams gehört es von Anfang an, für klare Verhältnisse in Bezug auf Rechtsgrundlagen und Versicherung zu sorgen. Besondere Beachtung erfordern dabei die so genannten „externen“ Aktivitäten bei unterstützenden Einrichtungen oder Privatpersonen.

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer:

Erstellt am: 17. April 2002, geändert am:

Fotos:

Zu den Grundaufgaben des Leitungsteams gehört es von Anfang an, für klare Verhältnisse in Bezug auf Rechtsgrundlagen und Versicherung zu sorgen. Besondere Beachtung erfordern dabei die so genannten „externen“ Aktivitäten bei unterstützenden Einrichtungen oder Privatpersonen.

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Grundlagen

Die Lizenz ist eine Vereinbarung zwischen dem Trägerverein als Lizenzgeber und dem Programmanbieter als Lizenznehmer. Diese erlaubt es dem Anbieter, ein weltweit anerkanntes Instrumentarium zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen zu nutzen und verpflichtet ihn gleichzeitig, deren Sicherheit und Wohlergehen zu gewährleisten.

Die Lizenz verpflichtet den Programmanbieter, das Programm zu einem erklärten Bestandteil seiner Arbeit zu machen – zum Beispiel im Leitbild oder in der Satzung. Bei Schulen ist die Schulkonferenz meist das effektivste Einführungsgremium. Dieser „offizielle“ Status hilft nicht nur dem Ansehen des Programms, sondern schafft auch die nötige Rechtssicherheit für seinen Einsatz.

Bevor junge Menschen zur Teilnahme eingeladen werden können, ist die Versicherungsfrage zu klären. Bei Schulen ist es üblich, dass diese den Versicherungsträger über die Erweiterung ihres außerunterrichtlichen Angebots durch das Programm informieren. Wegen der externen Aktivitäten machen einige den Abschluss einer Schülerzusatzversicherung zur Teilnahmevoraussetzung.

Eine zusätzliche Möglichkeit sind spezielle Versicherungen für Teilnehmer und Helfer. Diese sind immer dann wichtig, wenn die Programmarbeit versicherungsmäßig nicht abgedeckt oder der Umfang der Abdeckung unklar ist. Größte Partner in der Jugendarbeit sind die Bernhard Assekuranz und das Jugendhaus Düsseldorf .

 

Grundregeln in der Praxis

Die folgenden Hinweise sollen helfen, rechtliche Probleme bei der praktischen Arbeit mit dem Programm soweit möglich zu vermeiden.

  1. Der für Rechts- und Versicherungsfragen zuständige Mitarbeiter wird von Anfang an einbezogen. Wenn er selbst nicht zur Programmleitung gehört, sollte im Team ein Verantwortlicher für dieses Gebiet bestimmt werden, der den Kontakt mit dem Experten hält.

  2. Alle Programmverantwortlichen werden durch Grund- und Leitungslehrgang (und ggf. weitere Kurse im Programmteil Expeditionen) ausgebildet und informieren sich über die Website regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.

  3. Die Kooperationspartner werden sorgfältig ausgewählt, eingewiesen und regelmäßig kontaktiert. Handelt es sich um Privatpersonen, gilt besondere Sorgfaltspflicht.

  4. Die Eltern werden gründlich informiert, insbesondere zur Handhabung der Aufsichtspflicht im Programmteil Expeditionen.

  5. Die Eltern genehmigen durch ihre Unterschrift nicht nur die Programmteilnahme im allgemeinen, sondern zusammen mit Anbieter und Praxisstelle auch alle externen Aktivitäten durch die Eltern. Entsprechende Formblätter finden sich in der Formularsammlung.

  6. Über Teilnehmer, ihre Aktivitäten und die Helfer wird Buch geführt: es muss zu jedem Zeitpunkt klar sein, wer was wo wozu und mit wem macht. Dies kann in Form von Karteikarten, Listen, per eigener Datenbank oder die Online-Verwaltung geschehen.

  7. Bei Expeditionen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten: Aufsichtsperson und Gutachter sind mit Route und Ausrüstung einverstanden und beobachten bzw. kontaktieren die Gruppe während der Tour.

 

Kommunale Sammellizenzen

Wenn rechtlich voneinander unabhängige Anbieterstellen aus unterschiedlichen Feldern (z.B. Schulen, Jugendhäuser und Jugendhilfeeinrichtungen) unter einer Sammellizenz der Gemeinde oder Stadt arbeiten, kann es nützlich sein, die rechtliche Verantwortung an die Anbieterstellen zu delegieren. Der Programmanbieter, d.h. die Stadt, hat nur zu überwachen, dass diese Regelungen bei den Anbieterstellen eingehalten werden.