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Goldstufe: Übersicht

Erstellt am 2010/06/23, zuletzt geändert am 2010/12/13


Allgemeines

  • Die Goldstufe stellt an Programmanbieter und Teilnehmer besondere Anforderungen. Programmanbieter, die Teilnehmer auf der Goldstufe betreuen wollen, müssen dafür ihre Lizenz in einem vom Trägerverein begleiteten Prozess erweitern. Die Mindestvoraussetzungen finden sich in der Lehrgangsordnung.

  • Die Aktivitäten der Teilnehmer, zu denen auf der Goldstufe als 5. Programmteil das Goldprojekt hinzukommt, werden zusätzlich auch vom Trägerverein überwacht; vgl. im Detail die Hinweise für Teilnehmer auf der Goldstufe. Der Übergang zur Goldstufe wird durch ein Sonderprogramm intensiv gefördert.

  • Jeder Gold-Teilnehmer benötigt das Handbuch (Grundlagenband) und das Teilnehmer-Logbuch. Empfohlen wird, das Begleitheft in Form der Sammelmappe zu verwenden, das gleichzeitig als Teilnehmer-Logbuch dienen kann.
  • Um sich wie für die Goldstufe vorgeschrieben beim Koordinationsbüro als Goldteilnehmer registrieren zu können, muss man am Grundlehrgang oder zumindest am Gold-Einführungsseminar teilgenommen haben (für unabhängige Teilnehmer ist der Grundlehrgang vorgeschrieben).

  • Mit ihrer Registrierung werden Gold-Teilnehmer automatisch Mitglied im Gold-Netzwerk und erhalten Zugang zu dessen Bereich im Intranet sowie zu ihrem "Elektronischen Begleitheft" der Online-Verwaltung. Alle Instrumente werden im Grundlehrgang bzw. im Einführungsseminar beschrieben.

  • Für den Programmteil Expeditionen gilt:

    • Gold-Generalproben und -Abschlussunternehmungen im Programmteil Expeditionen mit den Fortbewegungsarten Wandern, Radfahren und Reiten müssen in Deutschland in ausgewiesenen Wildnisgebieten stattfinden.

    • Vor Expeditionen im Ausland muss eine Generalprobe unter möglichst ähnlichen Bedingungen in Deutschland stattfinden, die von einem zertifizierten Gutachter beobachtet wird (vgl. Anleitung).

    • Generalproben und Expeditionen müssen fristgerecht im Koordinationsbüro angemeldet werden (vgl. Anleitung).

    • Expeditionen dürfen nur von Gutachtern überprüft werden, die vom Trägerverein zertifiziert sind.

  • Die Abschlussbestätugung für die Goldstufe wird vom Trägerverein, nicht vom Programmanbieter ausgestellt. Voraussetzungen sind:

    • der Teilnehmer hat an Grundlehrgang oder Einführung teilgenommen;

    • der Teilnehmer wurde vor Beginn der Aktivitäten registriert;

    • Änderungen am persönlichen Programm wurden vor Beginn der betreffenden Aktivität mitgeteilt;

    • die Generalprobe fand im vorgeschriebenen Gebiet statt, wurde fristgerecht mit allen Unterlagen angemeldet (und bei Expeditionen im Ausland von einem Gold-Gutachter beobachtet);

    • die Expedition fand im vorgeschriebenen Gebiet statt, wurde fristgerecht mit allen Unterlagen angemeldet und von einem Gold-Gutachter abgenommen;

    • die Vorgaben wurden in allen Programmteilen erfüllt und durch die fünf Einzelgutachten bzw. Einzelzertifikate nachgewiesen.

  • Die Verleihung findet auf der Gold-Verleihfeier des Trägervereins statt.


Einzelpunkte


Weitere Informationen